Familienrecht und Vermögensvorsorge für Unternehmer und Privatkunden

So bunt und vielfältig wie das Leben sind auch die Situationen von Partnern, die vor der Eheschließung stehen und von Ehepaaren. Ehe- oder Partnerschaftsverträge, die die Vermögenssituationen regeln, sind in einigen Fällen ein „Muss“, in vielen Fällen sehr empfehlenswert und in wenigen Fällen entbehrlich. Wissen Sie, zu welcher Gruppe Sie gehören?

Wir beraten Sie hierzu gern und entwerfen Eheverträge, die speziell auf Ihre konkrete Lebens- und Vermögenssituation zugeschnitten sind.

Auch im Falle der Trennung oder Ehescheidung ist es uns ein besonderes Anliegen, die Chancen einer sinnvollen gütlichen Einigung auszuloten und einer vermeidbaren streitigen Auseinandersetzung voranzustellen. So bieten wir Ihnen gerade in schwierigen Zeiten die nötige Entlastung.

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich zu Fragen

  • der Trennung und des Ehegattenunterhaltes
  • der Scheidung und der Scheidungsfolgen
  • der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung
  • des Zugewinnausgleichs
  • der elterlichen Sorge
  • des Umgangsrechts
  • des Unterhalts