Handelsrecht, Handelsvertreter-, Makler- und Vertriebsrecht

Je nach Ihrem Bedarf und dem Zuschnitt Ihres Unternehmens agieren Sie am Markt entweder in eigener Regie durch Ihre Mitarbeiter oder Ihre Vertriebspartner z.B. durch Vertragshändler, Handels- oder Immobilienmakler oder Handels-, Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter.

Wir vertreten Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen als Unternehmer, Handelsvertreter, Vertragshändler oder Handelsmakler. Darüber hinaus gestalten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens im Wirtschaftsverkehr.

Schwerpunkte unserer handelsrechtlichen Praxis

  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen in allen Bereichen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, z. B. im Zusammenhang mit Ausgleichsansprüchen gem. § 89 b HGB, Wettbewerbsverstößen oder Haftungsfragen
  • Gestaltung von Handelsvertreter-, Handelsmakler- oder Vertragshändlerverträgen
  • Strukturierung oder Implementierung von Vertriebssystemen
  • Gestaltung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Provisions- und Rabattvereinbarungen
meeting-room