Handelsrecht, Handelsvertreter-, Makler- und Vertriebsrecht
Je nach Ihrem Bedarf und dem Zuschnitt Ihres Unternehmens agieren Sie am Markt entweder in eigener Regie durch Ihre Mitarbeiter oder Ihre Vertriebspartner z.B. durch Vertragshändler, Handels- oder Immobilienmakler oder Handels-, Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter.
Wir vertreten Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen als Unternehmer, Handelsvertreter, Vertragshändler oder Handelsmakler. Darüber hinaus gestalten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens im Wirtschaftsverkehr.
Ihre Ansprechpartner
Schwerpunkte unserer handelsrechtlichen Praxis
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen in allen Bereichen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, z. B. im Zusammenhang mit Ausgleichsansprüchen gem. § 89 b HGB, Wettbewerbsverstößen oder Haftungsfragen
- Gestaltung von Handelsvertreter-, Handelsmakler- oder Vertragshändlerverträgen
- Strukturierung oder Implementierung von Vertriebssystemen
- Gestaltung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Provisions- und Rabattvereinbarungen