Bankrecht

Als „Hausanwälte“ eines großen Kreditinstituts sind wir tagtäglich gerichtlich und außergerichtlich tätig im Bereich des Darlehensrechts und der Sicherheiten. Ihnen kommt unsere ausgeprägte Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich zugute. Wenn Sie entweder selbst im Finanzdienstleistungssektor tätig oder für Ihre unternehmerischen Vorhaben auf eine funktionierende Kreditwirtschaft angewiesen sind, können wir Ihnen weiterhelfen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit in diesem Bereich sind:

  • Vertretung der Kreditgeberin (Bank) bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung fälliger Kreditforderungen
  • Prüfung und Realisierung der Sicherheiten (Grundschulden, Hypotheken, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften, Lohnabtretungen) gegenüber Sicherungsgebern, Schuldnern oder Insolvenzverwaltern
  • Konflikt zwischen Globalzession zugunsten der Bank und Vorbehaltseigentum des Lieferanten
  • Bankenhaftung