Handelsrecht, Handelsvertreter-, Makler- und Vertriebsrecht

Sie wollen Ihre Waren oder Dienstleistungen erfolgreich am Markt verkaufen.

Je nach Branche, Tradition oder Unternehmensphilosophie erreichen Sie dies entweder in eigener Regie durch angestellte Außendienstmitarbeiter (Arbeitnehmer) oder durch freie Handelsvertreter, Makler oder Vertragshändler.

Wir vertreten Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen als Unternehmer, Handelsvertreter, Vertragshändler oder Handelsmakler. Darüber hinaus gestalten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens im Wirtschaftsverkehr.

Schwerpunkte unserer handelsrechtlichen Praxis bilden:

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen in allen Bereichen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, z. B. Ausgleichsansprüche gem. § 89 b HGB, Wettbewerbsverstöße oder Haftungsfragen
  • Gestaltung von Handelsvertreter-, Handelsmakler- oder Vertragshändlerverträgen
  • Strukturierung oder Implementierung von Vertriebssystemen
  • Gestaltung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Provisions- und Rabattvereinbarungen