International

Vertragsgestaltung für und mit internationalen Partnern in englischer Sprache ist für uns selbstverständlich. Auch bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen beraten und vertreten wir Sie daher gerne. Wird es zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich ausländische Spezialisten heranzuziehen, stellen wir den Kontakt her. Auf Wunsch führen wir die Korrespondenz mit diesen Kooperationspartnern.

Unsere internationalen Leistungen umfassen insbesondere:

  • Vertragsgestaltung in englischer Sprache, z.B. die Abfassung von Vertragshändler- und Anstellungsverträgen
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung in englischer Sprache;
  • Unterstützung bei Unternehmenstransaktionen in englischer Sprache, z.B. Abfassung des Due Diligence Berichts bzw. des Unternehmenskaufvertrages;